Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Gral Concept GmbH

  • Geltungsbereich

1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen der Gral Concept GmbH, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.

1.2 Abweichende Bedingungen des Kunden werden nur anerkannt, wenn sie ausdrücklich und schriftlich von der GralConcept GmbH bestätigt wurden.

  • Leistungsbeschreibung der GralConcept GmbH

2.0 Die GralConcept GmbH bietet Unternehmen ein ganzheitliches Konzept zur Steigerung der Arbeitgeberattraktivität, Mitarbeiterbindung und effizienten Verwaltung von Benefits. Die Leistungen sind modular aufgebaut und umfassen folgende Bereiche:

2.1 GralConnect – Kommunikation
Bereitstellung von Informationen, Updates und Vorlagen zur internen und externen Kommunikation rund um Benefits und Arbeitgeberattraktivität. Fachreporte, Ratgeber etc.

2.2 GralOnline – Verwaltung
Unser Herzstück – Digitale Plattform zum sicheren Austausch und zur Verwaltung von Dokumenten sowie zur Abwicklung von An- und Abmeldungen von Mitarbeitern.

2.3 GralAudit – Analyse & Feedback
Digitaler Arbeitgeber-Check und nach Abstimmung mit dem Unternehmen digitale Mitarbeiterumfragen zur Bewertung der Benefits und Arbeitgeberattraktivität mit klaren Handlungsempfehlungen und Auswertungen. 

2.4 GralMedia – Sichtbarkeit & Recruiting
Erstellung von Image- und Recruiting-Materialien, Social-Media-Kampagnen und optional die Betreuung der Außendarstellung zur Gewinnung neuer Mitarbeiter.

2.5 GralSafe – Versicherungen & Gewerberisiken
Beratung, Analyse und Einwertung von Risiken sowie die Vermittlung von Versicherungen und der Betreuung der Verträge.

2.6 Hinweis zur Betreuung
Das Konzept ist auf eine ganzheitliche Betreuung ausgelegt. Viele Serviceleistungen werden kostenfrei erbracht, um Qualität und Effizienz sicherzustellen.
Endet die Betreuung durch GralConcept, muss der Kunde Verwaltung und Anpassungen selbst übernehmen und trägt ab diesem Zeitpunkt die volle rechtliche Verantwortung.
Besonders bei Benefits mit Betriebszugehörigkeit (z. B. gestaffelte Arbeitgeberzuschüsse) sind manuelle Anpassungen erforderlich, die ohne fortlaufende Betreuung nicht automatisiert erfolgen können.

  • Vertragsschluss

3.1 Ein Vertrag kommt durch die Annahme eines schriftlichen Antrags seitens der Gral Concept GmbH zustande.

  • Vergütung und Zahlungsbedingungen

4.1 Die Vergütung der Gral Concept GmbH erfolgt ausschließlich durch die Vertragspartner der Gral Concept GmbH. Für den Kunden fallen keinerlei Kosten seitens der Gral Concept GmbH an.

4.2 Weitere Zusatzleistungen, die ausdrücklich vom Kunden angefordert werden und nicht im Standardvertrag enthalten sind, können gesondert berechnet werden. Diese Zusatzleistungen, wie z. B. die Beauftragung eines Rechtsanwalts zur Erstellung eines Versorgungswerks oder einer Versorgungsordnung oder die Erstellung eines Imagevideos, werden direkt durch die externen Vertragspartner des Kunden in Rechnung gestellt.

4.3 Voraussetzung für die Inanspruchnahme solcher Zusatzleistungen ist, dass der Kunde vorab ein schriftliches Angebot vom externen Vertragspartner erhält und diesem Angebot schriftlich zustimmt. Die Gral Concept GmbH stellt diese Zusatzleistungen nicht selbst in Rechnung, sondern fungiert lediglich als Vermittler zwischen dem Kunden und dem externen Partner.

  • Mitwirkungspflichten des Kunden

5.1 Der Kunde verpflichtet sich, alle zur Durchführung der vereinbarten Leistungen erforderlichen Informationen, Unterlagen und Daten rechtzeitig und vollständig bereitzustellen.

  • Haftung

6.1 Die Gral Concept GmbH haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Gral Concept GmbH nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten).

6.2 Die Haftung ist auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt.

  • Vertraulichkeit und Datenschutz

7.1 Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei nicht an Dritte weiterzugeben oder anderweitig zu verwenden.

7.2 Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.

  • Kündigung und Vertragsbetreuung

8.1 Die Gral Concept GmbH verwaltet die bestehenden Verträge der Kunden und übernimmt die laufende Betreuung dieser Verträge bei den jeweiligen Vertragspartnern, wie z. B. Versicherungsunternehmen.

8.2
Ein gesonderter Vertrag zwischen der GralConcept GmbH und dem Kunden besteht nicht. Die Betreuung und Verwaltung der Verträge erfolgt, solange die GralConcept GmbH bei den jeweiligen Vertragspartnern (z. B. Versicherungen) als betreuender Vermittler hinterlegt ist.

8.3
Der Kunde hat jederzeit das Recht, die Betreuung der Verträge auf einen anderen Vermittler oder Betreuer zu übertragen. Dies erfolgt durch schriftliche Mitteilung an die jeweilige Versicherungsgesellschaft oder den Vertragspartner. Sobald die Änderung des Betreuers durch den Vertragspartner bestätigt wurde, endet die Betreuung und Verwaltung durch die GralConcept GmbH automatisch.

Mit Beendigung der Betreuung und Verwaltung endet auch die nachhaltige Betreuung des gesamten Benefit-Systems und des zugrunde liegenden Konzepts. Da unsere Beratungsdienstleistung ganzheitlich ausgelegt ist und wir umfangreiche Service- und Verwaltungsleistungen kostenfrei erbringen, kann die Qualität und Effizienz des Konzepts ohne unsere fortlaufende Betreuung nicht gewährleistet werden. In diesem Fall obliegt es dem Kunden, die Verwaltung, Anpassung und Kommunikation rund um das Benefit-System eigenständig zu übernehmen.

Besonders bei Benefits, die Betriebszugehörigkeit berücksichtigen – beispielsweise gestaffelte Arbeitgeberzuschüsse zur betrieblichen Altersvorsorge – erfolgt die Anpassung und Erhöhung der Leistungen manuell durch die GralConcept GmbH nach vorheriger Abstimmung mit dem Unternehmen. Eine Automatisierung dieser Prozesse ist nicht enthalten.
Endet die Betreuung durch die GralConcept GmbH, muss der Kunde diese Anpassungen eigenständig vornehmen und sicherstellen, dass alle Benefits korrekt umgesetzt werden. Ab diesem Zeitpunkt trägt der Kunde die vollständige rechtliche Verantwortung und Haftung für die korrekte Verwaltung, Anpassung und Abwicklung des gesamten Benefit-Systems.

8.4
Die GralConcept GmbH kann die Betreuung der Verträge ebenfalls durch schriftliche Mitteilung an den Kunden und die jeweiligen Vertragspartner beenden. Hierbei wird eine Übergangsfrist von 90 Tagen eingehalten, um eine reibungslose Übertragung zu ermöglichen. Auch in diesem Fall endet die nachhaltige Betreuung und Verwaltung des Benefit-Systems sowie des gesamten Konzepts mit Ablauf der Frist automatisch, und die rechtliche Verantwortung und Haftung geht vollständig auf den Kunden über.

  • Schlussbestimmung / Partnerschaftlicher Hinweis

Die GralConcept GmbH verfolgt das Ziel einer langfristigen Zusammenarbeit auf Augenhöhe, geprägt von Vertrauen, Transparenz, Fairness und Wertschätzung.
Die in diesen Bedingungen beschriebenen Regelungen dienen ausschließlich der Klarstellung für den Ausnahmefall einer Trennung und sollen eine saubere und reibungslose Abwicklung im Sinne beider Parteien gewährleisten.

Unser Anspruch ist eine partnerschaftliche Geschäftsbeziehung, in der gegenseitiger Respekt und nachhaltiger Erfolg im Mittelpunkt stehen.

9.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

9.2 Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der Gral Concept GmbH.